Behördliche Dokumente wie Ausweise, Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (bzw. Kfz-Schein oder Kfz-Brief) können per Scanner digitalisiert und mit Bildbearbeitungsprogrammen leicht gefälscht werden. Verlassen Sie sich also nicht auf per E-Mail zugesandte Unterlagen.
Lassen Sie sich vor Ort immer die Original-Dokumente vorlegen und vergleichen Sie sie z.B. mit der Fahrgestellnummer des besichtigten Fahrzeuges. Sie befindet sich üblicherweise im Motorraum, bei neueren Fahrzeugen auch von außen sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe.
Nur so können Sie sicher sein, dass die vorgelegten Fahrzeugpapiere und das besichtigte Fahrzeug zusammen gehören.
Stellen Sie auch Ihre eigenen Papiere anderen niemals in elektronischer Form zur Verfügung. Sie könnten für kriminelle Zwecke weiterverwendet werden. Dies betrifft sowohl Fahrzeugdokumente als auch Personalpapiere wie Ausweise oder Bankunterlagen z.B. Einzahlungsbelege.















