Ausländischer Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, Kfz-Sachverständiger soll begutachten, Zahlung in bar inklusive Notargebühren, Notarkosten vor Übergabe fällig
Ein Kaufinteressent aus dem Ausland (häufig auch ein angeblicher Händler) möchte das Fahrzeug kaufen. Ein Kaufvertrag wird geschlossen. Zur Übergabe des Fahrzeugs will der Käufer einen Kfz-Sachverständigen schicken, der das Fahrzeug, wenn es keine gravierenden Mängel hat, bar bezahlt und mit nimmt. Angeblich schreibe aber ein Wettbewerbsgesetz vor, dass der Kaufvertrag, der zugesendet wird, notariell beglaubigt werden müsse und dadurch Kosten entstünden, die laut Gesetz vom Verkäufer zu tragen sind. Der vereinbarte Kaufpreis wird deshalb vom Käufer zu Gunsten des Verkäufers um die Notarabgaben erhöht, so dass dem Verkäufer faktisch keine Kosten entstehen. Kurz vor dem vereinbarten Übergabetermin mit dem Sachverständigen erhält der Verkäufer eine Notarrechnung und soll die Gebühr vorab überweisen. In der Annahme um spätere Rückerstattung überweisen viele Verkäufer die vergleichsweise geringe Gebühr in Vorleistung. Nach dieser Überweisung melden sich weder der interessierte Käufer noch der Sachverständige, und die gezahlte Vorleistung ist für den Verkäufer verloren.
Sie stehen in Kontakt mit einem Käufer und/oder Sachverständigen und müssen kurz vor dem vereinbarten Termin eine Notargebühr in Vorleistung bezahlen? Hilfe dazu...















